REMIT
REMIT an der EXAA
Seit 7. Oktober 2015 ist die Datenmeldeverpflichtung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Kraft.
Seither sind Teilnehmer an Großhandelsmärkten für Energie innerhalb der EU verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die Handelsaktivitäten an die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu melden.
Mit Januar 2021 führte ACER unter Berufung auf den am 17. Dezember 2020 veröffentlichten Beschluss der Europäischen Kommission (EU) 2020/2152 eine jährliche Gebühr zur Deckung ihrer mit der Erhebung, Bearbeitung, Verarbeitung und Analyse von REMIT-Daten verbundenen Kosten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ein.
Diese Gebühr wird von ACER über die Registered Reporting Mechanisms (RRMs) eingezogen.
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Zur Komplettierung Ihres Datensatzes bieten wir Ihnen das Acknowledgement („ACK“) - File aus den täglichen ACER Rückmeldungen mittels gesichertem FTP Server (SFTP) an.
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Als kostenloses Service für unsere Handelsteilnehmer mit Sitz in der Schweiz übernimmt EXAA die daraus resultierenden, zusätzlichen Meldepflichten (in Bezug auf den EXAA-Handel) an die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) bei aufrechter Datenmeldevereinbarung und ElCom Datenmeldevereinbarung.
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Für jene Handelsteilnehmern, die zur Erfüllung Ihrer REMIT-Meldepflichten einen anderen RRM nutzen, oder ihr vollständiges und meldefertiges REMIT-Reporting-File (XML) für interne Dokumentationszwecke benötigen, gibt es die Möglichkeit des Datenzugriffs über einen gesicherten FTP Server (SFTP).